„Genauso könnte man nun argumentieren, dass die Verschiedenheit von Geist und Körper zwar logisch möglich ist, dass daraus aber nichts für die nomologische Möglichkeit folgt. In allen Situationen, die nomologisch möglich sind, die also unseren Naturgesetzen nicht widersprechen, könnte es trotzdem so sein, dass ich nur dann geistige Zustände habe, wenn ich in bestimmten körperlichen Zuständen bin. Wenn es aber auf die nomologische und nicht auf die logische Möglichkeit ankommt, weil uns Letztere nichts darüber sagt, was tatsächlich möglich ist, und wir von der logischen Möglichkeit nicht zur nomologischen Möglichkeit übergehen können, dann richtet diese logische Möglichkeit, dass der Geist ohne den Körper existieren kann, gar nichts für die Frage aus, ob er wirklich ohne Körper existieren kann. Das Möglichkeitsargument führt uns also nicht dorthin, wohin es uns führen will, nämlich zum Substanzdualismus.“

Schröder 2004, S. 50.